AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Metz & Schubert GbR
§1 Geschäftsgegenstand
1. Die Firma Metz & Schubert GbR (Thorsten Metz & Oliver Schubert GbR) ist ein Dienstleistungsunternehmen.
2. Die Metz & Schubert GbR erstellt Konzepte zur Lösung von Aufgaben im Bereich der Elektronischen Datenverarbeitung, insbesondere bezogen auf firmeninterne Kommunikation. Darüber hinaus berät die Metz & Schubert GbR den Kunden bei der Anschaffung von Hardware- und Softwarekomponenten, installiert diese, konfiguriert sie und trägt so zur Schaffung der notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen bei. Die Metz & Schubert GbR organisiert mit dem so entstehenden System eine kundenorientierte, dem Arbeitsablauf angepasste Gesamtlösung.
§2 Geltung der Bedingungen
1. Die Angebote, Lieferungen und Leistungen der Metz & Schubert GbR erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle weiteren Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Inanspruchnahme/Entgegennahme einer Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit widersprochen, d.h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
2. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
§3 Angebote und Vertragsabschluss
1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2. Alle Maßgaben, Zeichnungen oder Abbildungen usw. sind unverbindlich.
3. Technische Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
4. Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Metz & Schubert GbR, ein Vertrag kommt somit erst mit der schriftlichen Bestätigung von uns oder mit Beginn der Ausführung eines Auftrags durch uns zustande, wir behalten uns vor einen Vertragsabschluss mittels Rechnung zu bestätigen.
5. Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, können wir Schadenersatz in Höhe von 25% des Auftragswertes berechnen. Der Schadenersatz ist anzugleichen, wenn wir einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.
6. Druckfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Nicht planbare oder vorhersehbare Tätigkeiten werden gesondert abgerechnet.
§4 Gefahrenübergang
1. Erfüllungsort ist Hameln.
2. Sämtliche Rechte und Pflichten bezüglich zugelieferter Hardware- und Softwarekomponenten wirken zwischen Zulieferer und Kunde.
§5 Gewährleistung
1. Es besteht keine weitergehende Gewährleistung für Produkte, die im Namen, mit der Vollmacht oder im Auftrag des Kunden gekauft werden. Die Metz & Schubert GbR stellt lediglich eine Beratungsleistung für die Anschaffungen zur Verfügung.
2. Die Metz & Schubert GbR kann im Namen des Kunden mit dessen ausdrücklicher Vollmacht bei Dritten einkaufen, Serviceleistungen mit Dritten abwickeln und Gewährleistungsansprüche im Namen des Kunden einfordern.
3. Sämtliche Rechte und Pflichten wirken zwischen dem Käufer(=Kunde) und Verkäufer(=Zulieferer), die Metz & Schubert GbR leistet lediglich den Service als Vermittler.
§6 Haftungsbegrenzung
1. Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzungen, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
2. Die Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von der Metz & Schubert GbR gelieferter oder installierter Hard- und Software verursacht werden, ist der Höhe nach auf die Rückerstattung des gezahlten Preises beschränkt, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
3. Die Metz & Schubert GbR ist nicht für irgendwelche Mangelfolgeschäden (uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Verlust von geschäftlichen Daten oder Informationen oder aus anderem finanziellen Verlust) ersatzpflichtig, die
aufgrund der Benutzung der installierten Hard- und Software entstehen, selbst wenn die Metz & Schubert GbR von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden ist.
4. Es besteht ein Haftungsausschluss beim Kauf bzw. Widerverkauf von DELL Computersystemen. Die Metz & Schubert GbR lehnt jegliche Garantieleistung ab. Die Garantie besteht direkt zwischen dem Kunden und der DELL Computer AG.
5. Schadensersatzansprüche und Gewährleistungsansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar.
§7 Leistungsumfang
1. Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen wird allein durch die Auftragsbestätigung festgelegt.
2. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gehört die Installation, Konfiguration anderer als der vereinbarten Komponenten sowie die Schulung und Einarbeitung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in diese nicht zum Leistungsumfang und wird gesondert berechnet.
§8 Preise und Zahlung
1. Die Preise sind grundsätzlich die in der Auftragsbestätigung genannten Preise, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich der zur Zeit der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer.
2. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von uns sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
3. Die Metz & Schubert GbR ist zur Annahme von Schecks und Wechsel nicht verpflichtet. Sie werden nur erfüllungshalber angenommen und können jederzeit zurückgegeben werden.
4. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf unserem Bankkonto gutgeschrieben worden ist.
5. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder ein von Ihm ausgestellter Scheck nicht
durch die Bank eingelöst wird, sind wir zum sofortigen Rücktritt von diesem und allen weiteren Verträgen und Verpflichtungen ohne
besondere vorherige Ankündigung berechtigt. Alle noch fälligen Teilzahlungen werden sofort fällig. Wir sind dann berechtigt, gegen
Rückgabe noch umlaufender Schecks und Wechsel, Bargeld zu verlangen.
6. Vom Verzugszeitpunkt an sind wir berechtigt, Verzugszinsen i. H. v. 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu
berechnen, sofern wir keinen höheren Verzugsschaden nachweisen. Diese Verzugszinsen werden berechnet für jeden angefangenen
Monat, in dem der Vertrag durch Bereitstellung oder Leistung der angeforderten Beratungs-, Installations- oder Konfigurationsdienste der
entsprechenden Dienstleistungen erfüllt ist. Der Kunde trägt die gesamten Kosten, sowie etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.
7. Der Kunde kann mit Gegenansprüchen nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein
Zurückbehaltungsrecht wegen eines Gegenanspruchs kann der Kunde nur geltend machen, wenn Zahlungsanspruch von uns und
Gegenanspruch des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
8. Wir sind berechtigt unsere Forderungen abzutreten.
§9 Abtretungsverbot und Eigentumsvorbehalt
1. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus einem Vertrag an Dritte abzutreten, sofern wir dieser Abtretung nicht ausdrücklich
zugestimmt haben.
2. Der Kaufgegenstand geht erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises nebst allfälligen Zinsen und Kosten in das Eigentum des
Käufers über. Bis dahin darf er nicht über ihn verfügen, insbesondere ihn weder verkaufen noch vermieten oder verpfänden.
§10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Kunde und der Metz & Schubert GbR gilt deutsches Recht.
2. Gerichtsstand ist ausschließlich Hameln für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder Bestimmungen in ergänzenden Vereinbarungen unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung wird eine wirksame Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt
Fassung vom 22.08.2017